Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in der Preisliste genannten Beträge sind im Euro.
Ihnen werden Versand- und Verpackungskosten sowie die jeweils gültige MwSt. hinzugerechnet. Sonstige oder anderslautende Verpackungskosten sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig.
2. Aufträge und Leistungen werden ausschließlich unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Bedingungen akzeptiert.
3. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Die Rechnung wird am Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen rein netto zu begleichen.
Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum; sie darf an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
6. Ordnungsgemäß bestellte Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
7. Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Soweit keine ausdrückliche Gewähr vereinbart wurde, sind wir bemüht, Lieferfristen einzuhalten. Werden diese dennoch überschritten, entsteht hieraus keine Haftung. Lieferfristen werden erst ab Orderklarheit und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen wirksam.
8. Abweichungen in Breiten- und Längenangaben sind mit der branchenüblichen Toleranz von +/-5% zulässig. Ebenso sind Mehr- oder Minderlieferungen von gestickten und gedruckten Artikeln und Sonderanfertigungen im Bereich von +/-10% bzw. 1 Stück anzuerkennen.
9. Geringfügige Abweichungen in Darstellung und Farbe berechtigen nicht zur Beanstandung.
10. Mängelrügen haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als abgenommen. Dies gilt auch für äußerlich nicht erkennbare Mängel. Bei erkennbarer Mängelrüge verpflichten wir uns, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Ersatzlieferung zu leisten.
11. Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen (wie Streik, mangelnde Rohstoffbelieferung usw.), die eine reguläre Belieferung unmöglich machen, können wir ohne Schadensersatzgewährung für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen, prolongieren oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt ebenso für den Fall, dass ungewöhnliche Preissteigerungen nach Auftragserteilung eintreten.
12. Bei gedruckten und gestickten Sonderanfertigungen setzen wir voraus, dass der Käufer im Besitz der Schutzrechte ist. Eine evtl. Verletzung dieser Rechte geht zu Lasten des Käufers.
13. Druckstöcke, Schablonen, Stickkarten, Zeichnungen und sonstige Speichermedien bleiben unser Eigentum, auch wenn dies dem Käufer berechnet wurde.
14. Bei Lohnveredlungsarbeiten (Bestickungen oder Bedruckungen) ist unsere Haftung auf die Höhe der Veredlungskosten beschränkt.
15. Wir bestätigen den Erhalt der Veredlungsware, aber nicht die Stückzahl.
16. Bei einem Auftragswert unter € 50,- netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 7,50
17. Musterstickungen werden bar bei Abholung berechnet.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Schwabach.
